Tobias Scheidacker: Liederbuchautor und Rechtsanwalt im Nebenberuf. Juristischer Scharfsinn auf dem Niveau eines Berges aus zehn Zentnern Türklinken. Leidenschaftlicher Geschichtenerzähler. Vorgesetzter der moralisch degenerierten Furunkelanwältin Amélie von Oppen. "Diese „Anwaltsvorträge“ sind —wie dem Gericht bereits bekannt ist—unwahr, unsachlich, verunglimpfend und nur auf die Schädigung des Rufs des Beklagten ausgerichtet."
Direkt: Tobias Scheidacker | Notar und Rechtsanwalt (vermeintlicher-fachanwalt.de)
Die IKB Fachanwälte Tobias Scheidacker und Amélie von Oppen sind spezialisiert auf Verunglimpfung, lügen, täuschen und in den Schmutz ziehen. Für Argumente und Sachlichkeit ist das juristische Duo unzugänglich. Rechtsnormen, Fachliteratur und geltende Rechtsprechung sind ihm fremde Wörter und ferne Länder. Mit Vollmachten möchten IKB-Anwälte nicht belästigt werden, sie bevorzugen glanzlose Auftritte vor Gericht als vollmachtlose Vertreter. Zu den außergerichtlichen Kosten, die der Kanzlei nach jedem Prozessverlust angelastet werden, gibt sie üppige Trinkgelder hinzu.
"Plumpe, dumme Aufwiegelei und Sachverhaltsverdrehungen, Instrumentalisierungen Dritter, die vorsätzlich falsch zitiert werden — anstandsloser Quark."
"Hässlich in der Juristerei ist das, was keinen Charakter, das heißt weder eine innere noch eine äußere Schönheit besitzt, ferner das, was, anstatt aufrichtig zu sein, bestochen oder umgarnt sein möchte, was gekünstelt und gesucht ist, was ohne Grund klagt, was sich aufdrängt und spreizt."
Obsiegender Rechtsanwalt über IKB (vollmachtlose Vertreter)
Tobias Scheidacker ist ein ahnungsloser Hetzer, der bedeutsame Prozesse nicht nur verliert, sondern aus Niederlagen nichts dazulernt. Und er lügt wie gedruckt. Da er als Autor nicht erfolgreich ist und in Anwaltsprozessen –entgegen der öffentlichen Darstellung– entsetzlich auftritt, kam es dazu, dass Herr Scheidacker Notar wurde. Als Rechtsanwalt liefert er katastrophale Arbeit ab, zuletzt als vollmachtloser Vertreter über zwei Instanzen. Landgerichtlicher Gegenstandswert über 60.000,00 €. Herr Scheidacker verstößt gegen fundamentale Pflichten zur Wahrheit, hetzt, wiegelt auf, lügt und schickt inkompetente, moralisch degenerierte Vertreter/innen, u.a. Amélie von Oppen.
"Mit Blick auf den neuesten „Sachvortrag“ der IKB Fachanwälte vom 02.08.2023 im Namen der vermeintlichen Klägerin, ist es mir ein besonderes Anliegen zu betonen, dass ein schlüssiger, intelligenter Sach- und Rechtsvortrag über die Klage entscheidet, und nicht geist- und zusammenhanglose Hetzrede.
Wertvollen oder zutreffenden Rechtsvortrag sucht man vergebens.
Sofern IKB Fachanwälte erneut (im Übrigen ohne jede Substanz) behaupten, ich würde „ohne jede Grenze beleidigen“ wohnt dem nichts Wahres innere. Es gibt keine Strafanzeigen, keine Unterlassungsbegehren, keine Verurteilungen wegen Beleidigungen — nichts. Bei diesen bewusst ehrbeeinträchtigenden Behauptungen von IKB Fachanwälte über mich, handelt es sich offenkundig um qualitäts- und substanzlosen Schmutzvortrag, der sich außerdem auf herbeifantasierte, irrlichternde Zirkelschlüsse beruft."
Berufsrechtlicher Verstoß gegen Art. 14 BORA:
"Die schriftliche Zurückweisung, zugestellt an die IKB-Rechtsanwälte Scheidacker und von Oppen gem. § 195 ZPO, erforderte die Abgabe eines elektronischen Empfangsbekenntnisses. Wir geben hiermit bekannt, dass IKB Fachanwälte bis zum gestrigen Mittwoch, also 6 Tage nach der nachweislichen Zustellung des Zurückweisungsschreibens, noch immer kein Empfangsbekenntnis abgegeben haben, sodass am 27. Juni 2023 bereits mit einer (erinnernden) Faxzustellung reagiert werden musste. Die elektronische beA-Nachricht wurde auch dann nicht angenommen. Am 28. Juni 2023 ließen wir das Zurückweisungsschreiben zusätzlich durch einen Kurierfahrer gegen Zustellnachweis an IKB übermitteln."
Gemäß § 14 BORA ist jeder Rechtsanwalt/jede Rechtsanwältin verpflichtet, bei einer ordnungsgemäßen Zustellung das Empfangsbekenntnis unverzüglich zu erteilen und bei einer nicht ordnungsgemäßen Zustellung eine fehlende Mitwirkungsbereitschaft unverzüglich mitzuteilen. Bei elektronisch versandten Schriftstücken liegt aufgrund der Regelung des § 174 Abs. 4 S. 3 i.V.m. Abs. 3 ZPO ein berufsrechtlicher Verstoß gegen § 14 BORA auch dann vor, wenn das EB statt über das beA lediglich auf herkömmlichem Wege erteilt wird.
§ 14 BORA dient davon unabhängig (allein) der Sicherstellung der sogenannten vereinfachten Zustellung. Die Vorschrift erfasst folglich zum einen diejenigen Fälle, in denen innerhalb gerichtlicher oder behördlicher Verfahren die Regelzustellung per Post, beziehungsweise per Gerichtsvollzieher zu erfolgen hätte und eine (Alternativ-) Zustellung gegen Empfangsbekenntnis vorgesehen ist, so zum Beispiel in § 174 ZPO. Zum anderen erfasst die Vorschrift nach ihrer am 01.01.2018 in Kraft getretenen Neufassung die „Zustellung von Anwalt zu Anwalt“ gemäß § 195 ZPO, vgl. z.B. Nöker in Weyland, BRAO-Kommentar, 10. Aufl., 2020, § 14 BORA, Rz 1.
Analog hierzu wird auf schergenacker.de und die dortigen Ausführungen verwiesen: https://schergenacker.de/
Amelie von Oppen, Hetzerin und Furunkelanwältin
Kurzplädoyer über den Hetzjurist & seine Furunkelanwältin
"Der Beklagte bestreitet vorsorglich sämtliche neue oder „aufgewärmte“ hasstypische Schlechtreden und Falschdarstellungen der (Schein)klägerin und ihrer vermeintlichen Rechtsvertreter (IKB) gegen den Beklagten. Diese „Anwaltsvorträge“ sind —wie dem Gericht bereits bekannt ist—unwahr, unsachlich, verunglimpfend und nur auf die Schädigung des Rufs des Beklagten ausgerichtet."
Die Hetzjuristen Scheidacker und von Oppen möchten keine öffentlich lesbare Berichterstattung über sich und ihre Kanzlei, deshalb teilen sie mit: "Mit Schreiben vom 01.06.2023 wurde der Beklagte nochmals explizit und außergerichtlich aufgefordert, die auf die Verunglimpfung von RA & Notar Tobias Scheidacker zielende Seite www.schergenacker.de offline zu stellen-ohne Erfolg. Diese Seite wird von Google gefunden, wenn man nach der Kanzlei googelt, zum Beispiel weil ein Mandant einem anderen Mandanten uns empfehlen möchte. Von solchen Empfehlungen wird dann abgesehen, vielleicht ist an den Verleumdungen u.a. „vermeintlicher Fachanwalt“ ja was dran."
"Ungeachtet dessen enthält die neuerliche IKB-Kündigung vom 27. Februar 2023 – wie schon die vorherigen Kündigungserklärungen von IKB Fachanwälte – wieder zahlreiche Falschdarstellungen, absurde Unterstellungen und Situationen, die nicht das Mindeste mit dem Mietverhältnis zu tun haben. Beispielsweise wird falsch behauptet, die Zivilkammer 64 hätte in der mündlichen Verhandlung vom 30. November 2022 zu erkennen gegeben, dass die mit der damaligen Berufungserwiderung angeführten Kündigungsgründe durchdringen könnten. Das war ausdrücklich nicht der Fall und die haltlose Aufstellung von IKB fand noch nicht einmal mit einem Wort Erwähnung im Berufungsurteil. Offenbar möchte IKB dem Prozessgericht signalisieren, dass es sich nur einen einzelnen Grund aus diesem herbeifantasierten „Sammelsurium“ herauszupicken braucht, um ein „berufungsfestes“ Räumungsurteil zu fällen. Das Ziel von IKB ist es, das Prozessgericht gegen den Beklagten aufzuwiegeln. Das zeigte sich schon im ersten Räumungsprozess, nicht nur schriftsätzlich, sondern auch in der mündlichen Verhandlung vom 30. November 2022, in der die IKB-Anwältin wissentlich falsch behauptete, [...]besucher würden wegen des Beklagten wegbleiben."
Relevanter IKB-Anwalt Tobias Scheidacker will in die Wikipedia, hier kann die Löschdiskussion mitverfolgt werden: "Perfekt! Die ausufernde Selbstdarstellung ist wieder drin, inklusive der Selbstveröffentlichungswerke, nur jetzt als Einzelnachweise. Kann man so verlustfrei löschen."
Auch Tobi, wenn er zu Einschüchterungszwecken Abmahnungen schicken lässt und diese nicht weiterverfolgt: Abmahnung
Quelle: Obsiegender Rechtsanwalt in seiner Stellungnahme
IKB ist auf neue Mandate angewiesen, notfalls auch völlig unvertretbare.
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